Die Eingriffsregelung ist ein zentraler Bestandteil des Naturschutzes in Schleswig-Holstein. Wo die Natur durch neue Bauvorhaben (Gewerbe, Siedlungen oder Verkehrsflächen) beeinträchtigt wird, wird durch sogenannte Kompensationsmaßnahmen (Ausgleich, Ersatz) ein ökologisches Gleichgewicht geschaffen.
Nachdem die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes im Jahr 2007 die Einrichtung von Ökokonten sowie deren Handelbarkeit zulässt, entwickelt die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein derzeit ein umfassendes Ökokonto-Portfolio in Schleswig-Holstein. Ziel ist die professionelle Entwicklung hochwertiger Kompensationsflächen (Biotop- und Artenschutz) als wichtigen Beitrag für den Naturschutz. Die Nutzungsrechte an diesen Flächenpools, die in der Regel vor einem Eingriff durchgeführt werden und von der Naturschutzbehörde als Ersatzmaßnahme anerkannt werden, können von Vorhabensträgern erworben werden.
Vom Grundkonzept her wird der Grunderwerb, die Flächenentwicklung die dauerhafte Pflege der Flächen sowie die Erfolgskontrolle vollständig durch die Stiftung Naturschutz durchgeführt. Im Rahmen eines Gestattungsvertrages übernimmt die Stiftung Naturschutz die dauerhafte Kompensationsverpflichtung eines Eingreifers auf ihren Flächen. Die Einnahmen werden für die Refinanzierung der durchgeführten Maßnahmen sowie die Umsetzung neuer Naturschutzprojekte verwendet.