Als Ökokonto wird die gezielte vorzeitige Bevorratung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bezeichnet, die bei späteren Eingriffen in die Natur und Landschaft als Kompensationsmaßnahmen angerechnet werden können.
Mit Hilfe des Ökokontos werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgezogen durchgeführt, dokumentiert und verwaltet, bis sie einem späteren Eingriff zugeordnet werden können. Der Wert eines Ökokontos wird in „Ökopunkten“ dargestellt. Ein Ökopunkt entspricht dabei dem Kompensationserfordernis von einem Quadratmeter (1 Ökopunkt = 1 m²). Weitergehende Erläuterungen zum rechtlichen Hintergrund finden Sie in der ÖkontoVO.

Für den Vorhabenträger ist von Bedeutung, dass sich das Ökokonto im selben Naturraum befindet, wie der Eingriff. Vorzugsweise sollte das Ökokonto auch in nicht allzu großer Entfernung zum Eingriffsort liegen.

Die Ausgleichsagentur verfügt über mehr als 100 Ökokonten in allen Kreisen Schleswig-Holsteins. Eine Übersicht sowie nähere Informationen zu den einzelnen Ökokonten finden sie hier.

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