Ausgleichslösungen in Schleswig-Holstein
Wir übernehmen als Als Full-Service-Agentur die schnelle Planung und Organisation von Kompensationsmaßnahmen. Als Schnittstelle zwischen Ihrem Bauvorhaben und den Naturschutzbehörden kennen wir die individuellen Anforderungen jedes Bauprojekts. Fragen Sie nach unseren maßgeschneiderten Ausgleichslösungen. Wir setzen Projekte in ganz Schleswig-Holstein um, die den höchsten Qualitätsstandards entsprechen, damit erfüllen Sie nicht nur die rechtlichen Vorgaben, sondern bringen einen echten Mehrwert für die Natur. Wir garantieren eine langfristige Verantwortung für alle Maßnahmen, um unseren Kunden sofortige Planungssicherheit zu bieten. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.
Vom Ackerland zum Ökokonto
Unser Leistungsspektrum als Ausgleichsagentur
Ökokonten und Ausgleichsflächen
Wir halten ein ständig wachsendes Kontingent von Ökokonten, Ausgleichsflächen und Ersatzmaßnahmen für Sie bereit. Unsere über 100 Ausgleichsflächen und mehr als 300 Ökokonten in allen Regionen Schleswig-Holsteins sind selbstverständlich nach den entsprechenden Verordnungen bilanziert. Wir haben für Ihre Bedürfnisse das passende Angebot
Knick- und Waldersatz
Wir legen Knicks und Ersatzwald an. Werden Sie zu Ersatzpflanzungen verpflichtet, übernehmen wir die Organisation und Umsetzung. Mit ihrer Beteiligung an unseren Projekten, kommen Sie ihren Kompensations-Verpflichtungen unkompliziert und schnell nach. Mit 45 Jahren Erfahrung garantieren wir dabei stehts Qualität, Rechtssicherheit und langfristigen Naturschutz.
Artenschutzmaßnahmen
Wir entwickeln Lebensräume als Artenschutzmaßnahmen für bedrohte Tiere, wie beispielsweise Fledermäuse, Zauneidechsen oder Feldlerchen und Wildpflanzen, wie die Küchenschelle. Wir übernehmen für Sie die Abstimmung mit den Fachbehörden bei der Konzeption und Umsetzung sowie die Evaluation der umgesetzten Maßnahmen. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.
Prozess & Ablauf
Da Kompensationsmaßnamen vorzugsweise aus dem gleichen Kreis stammen sollten wie der Eingriff der Baumaßnahme, wenden Sie sich an den/die für ihren Kreis zuständigen Mitarbeiter*in. Wir freuen uns darauf, Sie zu beraten und Ihnen weiterzuhelfen. Sie können uns per E-Mail oder telefonisch erreichen.
Die Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein verfügt überall in Schleswig-Holstein über Ökokonten. Insgesamt zählt die Ausgleichsagentur über 100 Ausgleichsflächen in ganz Schleswig-Holstein – in allen Kreisen und Naturräumen.
Ja, viele Ökokonten der Ausgleichsagentur werden sowohl nach Ökokonto-VO als auch nach BKompV bilanziert und können daher auch in Bundesvorhaben eingebracht werden.
Die Bereitstellung von Ökopunkten kann ganz schnell gehen. Sie teilen uns Ihr Kompensationserfordernis mit und wir senden Ihnen kurzfristig ein Angebot zu. Mit dem Abschluss eines Gestattungsvertrages können Sie die Ökopunkte dann umgehend in Ihr Genehmigungsverfahren einbringen.
- Unsere Qualitätsgarantie: Monitoring als Selbstverpflichtung
- Dauerhafte Naturschutzmaßnahmen: Unsere Flächen befinden sich in der dauerhaften Sicherung durch die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein
- Vielfältigkeit der Maßnahmen: in allen Naturräumen und in allen Kreisen
- 100% Naturschutz: Unsere Gewinne werden an die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein weitergeleitet
- Als Agentur setzen wir seit 15 Jahren zahlreiche nachweisbar erfolgreiche Projekte um und verwirklichen Verträge mit vielen Großvorhaben sowie öffentlichen und privaten Bauherren
- 45 Jahre Erfahrung: Die Ausgleichsagentur arbeitet eng mit der Stiftung-Naturschutz zusammen, welche seit 45 Jahren Naturschutz in Schleswig-Holstein betreibt
- Die Ausgleichsagentur ist als einzige Agentur in Schleswig-Holstein zertifiziert nach AgentAnerkVO und bietet die befreiende Übernahme ihrer Kompensationsverpflichtung an
Wir sind Gründungsmitglied im Bundesverband der Flächenagenturen Deutschlands.
Ausgleichsmaßnahmen
Ausgleichsflächen dienen dem Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft durch Bauprojekte. Bauherr*innen müssen Flächen gleicher Qualität bereitstellen oder ökologisch aufwerten. Behörden genehmigen Projekte nur dann, wenn dieser Ausgleich gewährleistet ist, um den Naturschutz zu fördern und Umweltschäden zu minimieren.
Neben Ökopunkten gemäß der ÖkokontoVO SH werden auch das Hamburger Staatsrätemodell (für Eingriffe in Hamburg) sowie die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) (für Bundesvorhaben) als weitere Bilanzierungsmethoden verwendet.
Für ein Ökokonto werden vorgezogen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt, dokumentiert und gespeichert, um später als Kompensation für Natur- und Landschaftseingriffe zu dienen. Der Wert eines Ökokontos wird in „Ökopunkten“ dargestellt. Ein Ökopunkt steht für einen Quadratmeter Kompensationsbedarf.
Wenn im Rahmen von Bauvorhaben Wald gerodet werden muss (Waldumwandlung), ist der Vorhabenträger zur Schaffung neuer Waldflächen (Ersatzwald) verpflichtet (Landeswaldgesetz). Auch Knicks unterliegen in Schleswig Holstein dem besonderen Schutz des Landesnaturschutzgesetzes. Für Eingriffe wie Beseitigung von Knicks oder Knickdurchbrüche sind nach Landesrecht Ersatzpflanzungen von Knicks erforderlich.
Kohärenzsicherungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die dazu dienen, die Zusammenhänge im Europäischen Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 zu erhalten. Wenn geplante Vorhaben die Lebensräume oder bestimmte Arten in Natura 2000-Gebieten beeinträchtigen, müssen diese Auswirkungen durch passende Maßnahmen so gering wie möglich gehalten werden.
Maßnahmen zum Artenschutz werden erforderlich, wenn streng geschützte Tier- und Pflanzenarten durch einen Eingriff in die Natur beeinträchtigt werden. In solchen Fällen wird dem Vorhabenträger auferlegt, Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Arten zu ergreifen. Dabei gibt es zum einen Maßnahmen, die in einem räumlichen Zusammenhang mit dem Eingriffsgebiet stehen (CEF-Maßnahmen). Sie werden in der Nähe des Bauprojektgebiets durchgeführt. Zum anderen gibt es Maßnahmen, die an anderen Orten der betroffenen Art zugunsten umgesetzt werden (FCS-Maßnahmen). Beides wird von uns angeboten.
Die Kosten für Ökopunkte / Ausgleichsmaßnahmen variieren und können sich je nach Region und Art der Kompensationsmaßnahmen unterscheiden.
Die Ausgleichsagentur
Wenn sie Interesse an dem Verkauf Ihrer Fläche oder an einer Kooperation mit uns haben, sprechen Sie uns an. Wir machen Ihnen gern ein Angebot.
Wer Baumaßnahmen umsetzen möchte, ist gesetzlich dazu verpflichtet, an anderer Stelle einen Ausgleich zu schaffen. Als Full-Service-Agentur bieten wir seit 15 Jahren Ausgleichslösungen an, die höchsten Qualitätsstandards entsprechen. Wir setzen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen um und stellen sie Dritten zur Nutzung zur Verfügung. Für die Vorhabenträger*innen entfallen dadurch die kosten und zeitintensive Suche nach einer Kompensationsfläche, deren Beantragung, Umsetzung und die dauerhafte Pflege. Die Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein ist zudem eine 100-prozentige Tochter der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein. Dadurch sind unsere Maßnahmen nicht nur von hoher Qualität, sondern bieten auch langfristig einen echten Mehrwert für die Natur.
Ja, das ist möglich. In diesem Fall entwickeln wir auf Ihrer Fläche ein Ökokonto aber Sie bleiben im Besitz. Wenn Sie möchten, können Sie die Fläche dabei unter bestimmten Auflagen weiter bewirtschaften oder auch nachträglich noch an uns verkaufen.
Wenn Sie ein genehmigtes Ökokonto haben, aus dem die Ökopunkte noch nicht ausgebucht sind, bieten wir an das Ökokonto zu übernehmen. Die Fläche kann im Zuge dessen verkauft werden oder bleibt in Ihrem Besitz.