Maßnahmen zum Artenschutz werden erforderlich, wenn streng geschützte Tier- und Pflanzenarten durch den Eingriff in die Natur beeinträchtigt werden.

In solchen Fällen wird dem Vorhabenträger auferlegt, Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Arten zu ergreifen. Dabei werden Maßnahmen, die in einem räumlichen Zusammenhang mit dem Eingriffsgebiet stehen (CEF-Maßnahmen) von Maßnahmen unterschieden, die der betroffenen Art an anderer Stelle zugute kommen (FCS-Maßnahmen).

Innerhalb der von uns betreuten Ökokonten werden bereits Artenschutzmaßnahmen für eine Vielzahl verschiedener Tiergruppen und Pflanzen entwickelt und umgesetzt, wie zum Beispiel:

  • Wiesenvögel (u. a. Weißstorch, Wachtelkönig, Bekassine, Kiebitz, Großer Brachvogel, Feldlerche, Wiesenpieper und Braunkehlchen)
  • Waldvögel (u. a. Schwarzstorch, Rotmilan, Grünspecht)
  • Sonstige Vogelarten (u. a. Neuntöter)
  • Waldfledermäuse (Bechsteinfledermaus, Kleiner Abendsegler, Großer Abendsegler, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus)
  • Amphibien (Knoblauchkröte, Wechselkröte, Kreuzkröte, Laubfrosch, Moorfrosch, Kammmolch, Rotbauchunke)
  • Sonstige Arten (Haselmaus, Zauneidechse, Schlingnatter, Grüne Moosjungfer)
  • Gefährdete Pflanzenarten (Krebsschere).

Unsere Leistungen im Bereich Artenschutz umfassen die Entwicklung und Umsetzung spezieller Maßnahmenpakete für einzelne Arten. Die Durchführung der erforderlichen Abstimmung mit den entsprechenden Fachbehörden bei der Konzeption und Umsetzung zählen genauso zu unseren Dienstleistungen wie die Evaluation nach erfolgter Maßnahmenumsetzung.

Innerhalb der von uns verwalteten Ökokonten können wir artenschutzrechtliche Maßnahmen sowohl für FCS-Maßnahmen als auch im Einzelfall für einen vorgezogenen Funktionsausgleich (CEF-Maßnahmen) zur Verfügung stellen. Voraussetzung für einen vorgezogenen Funktionsausgleich ist, dass sich das entsprechende Ökokonto im räumlich funktionalen Zusammenhang zum Eingriffsbereich befindet.

Als Kohärenzmaßnahmen werden Maßnahmen bezeichnet, die der Erhaltung des Zusammenhangs des Europäischen Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 dienen. Das heißt konkret: Wenn durch Vorhaben Beeinträchtigungen für bestimmte Lebensraumtypen oder Arten der FFH-Richtlinie in Natura 2000-Gebieten entstehen, müssen diese durch geeignete Maßnahmen (z.B. Schaffung von Ersatzhabitaten, Umsiedlungsmaßnahmen) soweit wie möglich minimiert werden.    

 

News

Gezielt haben sich die Baggerschaufeln in die Erdoberfläche gebohrt und dort die unterirdischen Drainage-Rohre aus dem Boden geholt.

Weiterlesen

Wildtierkameras beweisen: Eichelhäher pflanzt Eichenwald im Stiftungsland Nordoe

Weiterlesen