Waldbildung/ Waldersatz
Wenn im Rahmen von Vorhaben Wald gerodet werden muss (Waldumwandlung), ist der Vorhabenträger zur Schaffung neuer Waldflächen (Ersatzwald) verpflichtet (Landeswaldgesetz).
Das Angebot der Ausgleichsagentur umfasst auch die Bereitstellung solcher Ersatzwaldflächen. Diese können sich innerhalb von Ökokonten oder Ausgleichsflächenpools befinden. Darüber hinaus gibt es Aufforstungen auf sonstigen dafür geeigneten Flächen der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, die als Ersatzwald anrechenbar sind.
Die von der Ausgleichsagentur durchgeführten Aufforstungen haben immer das Ziel, dauerhaft nutzungsfreie Naturwälder zu entwickeln. Selbstverständlich werden nur standortheimische Laubbäume gepflanzt.
Eine Übersichtskarte mit allen Waldbildungsmaßnahmen finden Sie hier.